2G-Regelung

Liebe MHV-Mitglieder,
aufgrund des erneuten drastischen Anstiegs der Corona-Fallzahlen wurde seitens der Politik beschlossen, dass ab sofort im Freizeitbereich die sogenannte 2G-Regelung gilt.
Für uns bedeutet das, dass das gesamte Vereinsangebot nur noch von vollständig geimpften oder genesenen Personen wahrgenommen werden kann. Der Zutritt zu unseren Sportstätten kann demnach nur durch das Vorzeigen der entsprechenden Nachweise gestattet werden.
Ausgenommen sind von dieser Regelung Kinder und Jugendliche bis maximal 15 Jahre.
Wir hoffen, dass wir durch die Einhaltung dieser neuen Regelung einen Beitrag dazu leisten können, die Ausbreitung von Corona nicht weiter voranschreiten zu lassen.
 
 
 
 
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