Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13. Januar bringt Erleichterungen für den Sport

Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13. Januar bringt Erleichterungen für den Sport

✅ Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ nötig
✅ Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+ nötig
✅ Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
✅ Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
✅ Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich (Bitte beachtet dazu die "Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW"⚠️)

Weitere Informationen im Einzelnen und die zusammenfassende Übersicht vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. findet ihr unter⤵️
https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/service/aktuelles-presse/artikel/coronaschutzverordnung-ab-dem-13-januar-booster-geimpfte-werden-von-testpflicht-befreit

 

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